Technische und organisatorische Maßnahmen in Arztpraxen

Technische und organisatorische Maßnahmen in Arztpraxen

In jeder Arztpraxis werden besonders sensible Gesundheitsdaten von Patienten, sogenannte Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO, verarbeitet. Dies bedeutet, technische und organisatorische Maßnahmen in Arztpraxen, die nach Art. 32 DSGVO generell verpflichtend von jedem, der geschäftlich Daten verarbeitet, zu etablieren sind, sind von besonderer Bedeutung!

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