Rechte nach Artikel 21 – 23 DSGVO
Wie in einem der früheren Beiträge zum Thema der Rechte betroffener Personen erwähnt, besitzt ein Betroffener die Hoheit über seine Daten. Dies weitet sich auch auf das Widerspruchsrecht, auch gegen automatisierte Entscheidungen im Einzelfall aus. Allerdings gibt es wiederum auch Einschränkungen zu diesen Rechten: wenn Interessen, Freiheiten etc. die Rechte des einzelnen Betroffenen überwiegen.