Auftragsverarbeitung
Beim Datenschutz gibt es Themen, welche immer wieder für Verwirrung sorgen. Eines davon ist die Auftragsverarbeitung. Zum einen rührt die Verwirrung eventuell daher, dass dieser Begriff nach dem BDSG a. F. als Auftragsdatenverarbeitung bekannt ist. Seit dem 25. Mai 2018 nennt es die DSGVO, die an diesem Tag in Kraft trat, aber Auftragsverarbeitung. Zum anderen kann die Ratlosigkeit auch daher kommen, dass es sich generell nicht auf einfache Weise erklären lässt, bei welchen Vorgängen es sich um Auftragsverarbeitung handelt.