Standarddatenschutzklauseln: Die Lösung beim Drittlanddatentransfer?
Am 16.07.2020 kippte der EuGH durch sein Urteil (C-311/18) die Gültigkeit des EU-US Privacy Shields. Selbst jetzt – fast ein Jahr später – erzeugt dieses Thema noch immer Unsicherheit bei Verantwortlichen. Der Grund dieser Unsicherheit ist, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden das EU-US Privacy Shield nicht mehr als Mittel für ein angemessenes Schutzniveau ansehen. Als Folge dessen erschienen die Standarddatenschutzklauseln als rettender Strohhalm. Aber: Sind sie die Lösung beim Drittlanddatentransfer?