DSGVO-Konformität konkludenter Einwilligungen bei Aufnahmen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, sie stützt sich auf eine Rechtsgrundlage: wenn angebracht, die der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Eine Einwilligung gilt als erteilt, wenn die betroffene Person der Verarbeitung ihrer Daten aktiv zustimmt. Solch eine Zustimmung kann sich auch in Form einer aktiven Handlung ausdrücken, der konkludenten Einwilligung.