Datenschutz: Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellung
Art. 25 DSGVO behandelt einen wichtigen Aspekt des Datenschutzes, den Verantwortliche teilweise übersehen. Im folgenden Artikel gehen wir näher auf Art. 25 DSGVO ein und erklären, wobei es sich bei Datenschutz durch Technikgestaltung (bzw. Privacy by Design) und Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default) handelt.