Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
Wenn nun ein Betroffener an einen Verantwortlichen herantritt, um eines oder mehrerer seiner Rechte nach der DSGVO auszuüben, muss ein Verantwortlicher diesem nachkommen. Dennoch gibt es dabei einige andere Dinge zu beachten, die über die DSGVO hinausgehen. In diesem Beitrag gehen wir näher auf das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO ein und erklären, was es dabei zu beachten gibt.