Transfer Impact Assessment

Transfer Impact Assessment

Wer sich diese Standarddatenschutzklauseln genauer anschaut, findet unter Klausel 14 einen Satz, bei dem Datenimporteur dem Datenexporteur zusichert, dass jegliche Rechtsvorschriften, Gepflogenheiten etc. kein Hindernis für den Datenimporteur bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Standarddatenschutzklauseln darstellen. Diese Klausel sieht indirekt die Erstellung eines sich damit befassenden Dokumentes vor: das Transfer Impact Assessment.

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