Tätigkeitsbericht 2021 der Brandenburger Landesdatenschutzbeauftragten
Wer einen Blick auf Art. 59 DSGVO wirft, findet einen Hinweis auf eine weitere Aufgabe der Datenschutzaufsichtsbehörden: die Erstellung eines Jahresberichtes zum Datenschutz. Folglich erstellen die Datenschutzaufsichtsbehörden jährlich besagten Bericht, so auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg. Werfen wir also einen Blick auf den Tätigkeitsbericht 2021 der Brandenburger Landesdatenschutzbeauftragten und betrachten drei der von ihr angesprochenen Themen.