Rechtsgrundlagen bei Selbstauskünften von Mietinteressenten
Der Wunsch eines Vermieters, eine Wohnung oder ein Haus an möglichst vertrauenswürdige Personen zu vermieten, ist sehr verständlich. Gleichzeitig möchte ein Vermieter auch sicherstellen, dass ein Mieter nicht so schnell wieder auszieht. Was liegt also näher, den Bewerbungsprozess auf eine Wohnung möglichst effizient zu gestalten?! Dabei besteht die Annahme, dass ein Vermieter dies am besten anhand von auszufüllenden Fragebögen erreichen kann. Wie steht es hierbei allerdings mit den Rechtsgrundlagen bei Selbstauskünften von Mietinteressenten? Was gibt es hierbei zu betrachten?