Datenschutz und Smartphones im Beschäftigungsverhältnis
Aus dem heutigen Leben sind Smartphones kaum noch wegzudenken. Wir haben sie immer dabei. So manche Person fühlt sich, als hätte sie etwas Wichtiges vergessen, wenn sie ihr Smartphone selbst mal eben beim Einkaufen nicht bei sich hat. Auch im Berufsleben sind sie inzwischen fast schon ein fester Bestandteil in einem Beschäftigungsverhältnis. Manchmal stellt der Arbeitgeber dann ein Smartphone. Dann wiederum ist es oftmals der Fall, dass Beschäftigte ihr privates Smartphone für berufliche Tätigkeiten nutzen. Lesen Sie also weiter, um mehr zum Datenschutz und Smartphones im Beschäftigungsverhältnis zu erfahren.