Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen durch die Behörden
In diesem Monat begann eine Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden. Genauer gesagt geht es um die Behörden aus Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern (LDA) und Berlin, die Auftragsverarbeitungsverträge von Webhostern prüfen.