Angemessenheitsbeschluss gemäß der DSGVO

Angemessenheitsbeschluss gemäß der DSGVO

Produkte wie Software-Lösungen, die die täglichen Arbeitsvorgänge möglichst zeitsparend, aber effektiv gestalten, sind beliebt. Selten entwickelt eine verantwortliche Stelle diese Produkte selbst. Meist kommen sie von einem externen Dienstleister. Dies ist an sich nicht problematisch.

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