Immaterielle Schäden beim Datenschutz

Immaterielle Schäden beim Datenschutz

Betroffene Personen führen oft immaterielle Schäden beim Datenschutz an, wenn sie gegen einen Verantwortlichen klagen. Diese Klagen beruhen auf Art. 82 Abs. 1 DSGVO, der sagt, dass „jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein […] immaterieller Schaden entstanden ist, […] Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter“ hat. Im Folgenden lesen Sie mehr dazu.

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