Bußgeld wegen Überlastung des Datenschutzbeauftragten
Im Beitrag „Interne Datenschutzbeauftragte und unsere Beobachtungen“ berichten wir von unseren Eindrücken. Nun gab es in Juni 2024 eine Entscheidung zu einem Fall, der u. a. Ursachen darin hat, dass dem zu dieser Zeit relevanten Datenschutzbeauftragten nicht ausreichend Zeit für die Aufgaben als Datenschutzbeauftragter bereitgestellt worden ist. Die belgische Datenschutzaufsichtsbehörde verhängte aufgrund dessen ein Bußgeld wegen Überlastung des Datenschutzbeauftragten.