Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte

Datenschutz und die elektronische Gesundheitskarte.

Bei jedem Arzt- oder Therapiebesuch etc. kommt sie zum Einsatz: die elektronische Gesundheitskarte. In diesem dritten Beitrag zur Reihe „Datenschutz in der Arztpraxis“ gehen wir näher darauf ein.

Ein kurzer geschichtlicher Überblick

Der Idee einer elektronischen Gesundheitskarte entstand durch den Lipobay-Skandal am Anfang der 2000er, bei dem es zu zahlreichen Todesfällen kam. Dabei stellte sich heraus, dass es kaum Aufzeichnungen über die von Patienten eingenommenen Medikamente gab. Somit konnten Ärzte, die das Medikament verschrieben, mögliche tödliche Nebenwirkungen mit anderen Medikamenten nicht einschätzen. Um also eine Lösung für dieses Problem zu finden, zog man eine Unternehmensberatung zur Hilfe heran. Diese schlug schließlich die Einführung einer Chipkarte vor, die genau solche Informationen speichert und für relevante Ärzte zugänglich macht. Ursprünglich sollte diese Chipkarte zum 1. Januar 2006 eingeführt werden. Aufgrund veränderter Projektpläne und Bedenken zur Finanzierbarkeit und Datensicherheit durch die Bundesärztekammer verschob sich die Einführung der Gesundheitskarte jedoch auf den 1. Januar 2015.

Daten, die mit der elektronischen Gesundheitskarte verarbeitet werden

Laut dem Bundesgesundheitsministerium und gemäß § 291 SGB V werden mindestens folgende Daten auf der Karte gespeichert:

1) Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat,

2) Familiennamen und Vornamen des Versicherten,

3) Geburtsdatum des Versicherten,

4) Geschlecht des Versicherten,

5) Anschrift des Versicherten,

6) Krankenversichertennummer des Versicherten,

7) Versichertenstatus, für die Personengruppen nach § 264 Abs. 2 SGB V den Status der auftragsweisen Betreuung,

8) Zuzahlungsstatus des Versicherten und

9) Tag des Beginns des Versicherungsschutzes.

Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte

Geschützt werden sollen die Daten durch eine Telematikinfrastruktur, die man sich wie eine Datenautobahn vorstellen kann. Das heißt, alle Personen (z. B. Patient, Krankenhausmitarbeiter, Arzt, Apotheker), die Zugriff auf die Daten benötigen, sind vernetzt. Dementsprechend haben nur Berechtigte Zugriff auf diese Daten. Des Weiteren sind die personenbezogenen Daten auf der Gesundheitskarte verschlüsselt. Folglich müssen Heilberufler sich in einem Kartenterminal – ähnlich den Kartenlesegeräten im Supermarkt – mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis authentifizieren. Auch überprüft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig die kryptographischen Verfahren. Somit kann das BSI ggf. neue Standards, die an Neuerungen angepasst sind, vorgeben.

Die elektronische Gesundheitskarte und Datenhoheit

Die Hoheit an den Daten hat generell der Versicherte. Das bedeutet dieser kann auch frei wählen, welche Daten er preisgeben möchte – ausgenommen der Daten, die zwingend notwendig sind, um von der Krankenversicherung Gebrauch machen zu können. Werden allerdings nötige Hilfe- und Rettungsmaßnahmen durch Ärzte und Rettungssanitäter als Folge eines Unfalls nötig, kann man diese Daten auch ohne Mitwirken des Patienten aufrufen.

Gefahren der elektronischen Gesundheitskarte

Aktuell gibt es intensive Diskussionen um die Preisgabe personenbezogener Daten. Der Grund hierfür ist, dass Datenschützer den Missbrauch der Gesundheitsdaten der Patienten befürchten, bspw. durch Hacker, die die personenbezogenen Daten zum eigenen Nutzen verkaufen könnten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die elektronische Gesundheitskarte ein wichtiger Bestandteil des Praxisalltags ist. Demnach müssen Sie als Praxisinhaber sicherstellen, dass diese nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangt, wenn ein Patient diese bspw. aus Versehen zurücklässt. Hierbei und auch in anderen Bereichen der Praxis muss der Datenschutz gewährleistet und dokumentiert werden. Rufen Sie uns an, wenn Sie dabei Hilfe benötigen. Wir erstellen gern ein Angebot für Sie.

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