Datenschutz und Paywalls

Datenschutz und Paywalls

Wann immer ein Verantwortlicher Cookies setzen möchte, muss er vor dem Einsatz eines Cookies die Einwilligung der betroffenen Person einholen. Eine Ausnahme hierbei bilden die technisch notwendigen Cookies. Kurz: Das sind die Cookies, die wirklich notwendig sind, um die Webseite überhaupt betreiben bzw. zur Verfügung stellen zu können. Nun liegt es allerdings im Interesse vieler Verantwortlicher, weiterführende Informationen über die Besucher zu erhalten. Nicht viele betroffene Personen scheinen ihre Einwilligung dafür geben zu wollen. Also hatte jemand irgendwann eine Idee, eine sogenannte Paywall einzurichten. Was bedeutet dies und vor allem: Was ist bezüglich Datenschutz und Paywalls zu beachten?

Paywalls

Als Paywalls bekannt sind solche Banner, die bei Besuch einer Webseite erscheinen. Dabei wird einem die Wahl gegeben, zuzustimmen, dass der Verantwortliche jegliche Cookies, deren Einsatz er wünscht, setzen darf oder der Betroffene zahlt einen Abo-Preis. Wählt ein Betroffener die kostenfreie Variante, muss er den Einsatz aller Cookies in Kauf nehmen. Bei der zweiten Variante werden nach Aussage mancher Verantwortlichen mindestens keine Tracking-Cookies genutzt.

Cookies

In der IT-Welt nennen wir kleine Textdateien, die auf einem Endgerät gespeichert werden, Cookies. Diese Cookies senden dem Verantwortlichen dann die entsprechenden Informationen. Je nach Art des Cookies kann dies Informationen zum Standort einer Person umfassen, zu den jeweiligen Eingaben auf dem Gerät oder auch dazu, wie eine Person das jeweilige Gerät nutzt. – Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in diesem Beitrag. –

Fingerprinting

Beim Fingerprinting – im IT-Bereich – handelt es sich um ein Auslesen von Informationen über Nutzer anhand von Skripten. Im Gegensatz zum Einsatz von Cookies geschieht dies, ohne dass der Nutzer es bemerkt. Die Menge an Informationen über eine betroffene Person, die sich beim Einsatz von Fingerprinting ansammelt, ist potentiell genauso umfangreich wie die beim Einsatz von Cookies.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht

Zuallererst ist zu beachten, dass ein Verantwortlicher beim Einsatz von Cookies und Fingerprinting personenbezogene Daten verarbeitet. Sobald ein Besucher eine Webseite besucht, werden seine personenbezogene Daten verarbeitet – mindestens die, die notwendig sind, um die Webseite überhaupt betreiben zu können. Wie schon in der Einleitung erwähnt, muss ein Verantwortlicher für alle weiteren personenbezogenen Daten, die er verarbeiten möchte, die Einwilligung des Betroffenen einholen.

Die Geburt der Paywall

Da es wohl nicht wenige Betroffene gibt, die ihre Einwilligung zur Verarbeitung nicht notwendiger Daten zurückhielten, konnten Webseiten-Betreiber wohl nicht mehr so viele Daten für gewünschte Zwecke sammeln, wie sie es wünschten (Link). Geboren war die Idee der Paywall. Die Umsetzung schien rasch zu folgen.

Die Paywall

Eine Paywall – oder auch: Bezahlmauer/-schranke – ist meist so gestaltet, dass ein Webseiten-Besucher vor die sogenannte Wahl gestellt wird, der Verarbeitung jeglicher seiner personenbezogenen Daten durch Einsatz von Cookies o. Ä.  zuzustimmen oder bei ungewünschtem Einsatz der Cookies ein Entgelt zu zahlen. Bei der Zahloption gibt es mitunter die Möglichkeiten, ein Abo abzuschließen oder einen einzelnen Artikel zu bezahlen.

Einwilligung oder Entgeltzahlung?

Stimmt ein Webseiten-Besucher jeglicher Schaltung von Werbung, Tracking etc. zu, kann er die Webseite ohne Zahlung eines Entgeltes besuchen. Entscheidet sich der Besucher dagegen für die Zahlung eines Entgeltes – z. B. durch Abschluss eines Abonnements – werden nach Aussage des jeweiligen Webseiten-Betreibers wohl wenigstens keine Tracking-Technologien eingesetzt. Werbung wird dennoch oftmals geschaltet. Das bedeutet also nicht, dass ein zahlender Besucher darauf setzen kann, dass tatsächlich ausschließlich notwendige Cookies o. Ä. eingesetzt werden. Beispiele für solche Paywalls sind die der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH oder der DER SPIEGEL GmbH & Co. KG.

Verschiedene Ansichten zum Einsatz der Paywalls

Nun gab und gibt es verschiedene Meinungen zu dieser Vorgehensweise. Kurz ausgedrückt sieht so manche Partei es als vertretbar an, dass ein Nutzer ein monatliches Entgelt zahlt, um eine Webseite frei von technisch nicht notwendigen Cookies besuchen zu können (siehe u. a. Entscheidung der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde). Andere Parteien zweifeln bei der Praktik der Wahl zwischen Einsatz von Cookies & Co. oder Abo die tatsächliche Freiwilligkeit an (Beitrag von noyb [in Englisch]). Gehen wir also ein wenig näher auf eine mögliche Argumentation ein:

Akzeptanzrate von Cookies etc.

Ein Beitrag der VERDURE Medienteam GmbH geht auf Zahlen ein, die aufzeigen, wie hoch die Rate der Einwilligungen zum Einsatz von Cookies ungefähr ist. Den Beitrag können Sie hier lesen. Verallgemeinernd entsteht der Eindruck, dass nur eine Minderheit den Einsatz von Cookies oder ähnlichen Technologien wünscht.

Tatsächliche Freiwilligkeit

Folglich stellt sich die Frage, inwiefern die Wahl zwischen dem Einsatz von Cookies oder einem Abo tatsächlich eine freie Wahl darstellen kann. Pragmatisch betrachtet zahlt der Leser letztendlich möglicherweise für mindestens einen Beitrag, der eine Frage eventuell nicht beantwortet oder das Thema nicht trifft („Clickbait“?). Vor dem Zahlen kann der Leser ja den Beitrag nicht einsehen. Des Weiteren ist zu bedenken, wie viele Webseiten Nutzer eventuell täglich besuchen. Wenn bei mehreren Webseiten ein Abo abzuschließen ist, um ohne Tracking und eventuell auch ohne Einsatz jeglicher optionalen Cookies wenigstens einen Beitrag lesen zu können, ergibt dies einen ggf. hohen monatlich zu zahlenden Betrag.

Trotz Zahlung Einsatz optionaler Cookies

Wie schon unter „Einwilligung oder Entgeltzahlung?“ in diesem Beitrag erwähnt, bedeutet die Entgeltentrichtung zum Lesen eines Artikels nicht, dass der jeweilige Verantwortliche keine optionalen Cookies einsetzt. Nun würde so mancher Webseiten-Besucher allerdings annehmen, dass ausschließlich technisch notwendige Cookies bzw. ähnliche Technologien eingesetzt werden, wenn ein Nutzer schon dafür zahlt. Dem ist leider nicht so. Webseiten-Betreiber nehmen sich dennoch das Recht heraus, optionale Cookies zu setzen, wenn auch ggf. in eingeschränkter Menge.

Ein mögliches Ende der Paywalls?

Dies ist bisher leider nicht in Sicht. Auch gibt es scheinbar bisher noch keine offiziellen Aussagen der Datenschutzaufsichtsbehörden. Eine Idee darüber, worum es bei dieser Diskussion um die Paywalls im Zusammenhang mit dem Datenschutz geht, kann sich gern die Aufzeichnung der Veranstaltung der Stiftung Datenschutz „Daten gegen Dienstleistungen“ ansehen. Da waren übrigens u. a. Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Landes Nordrhein-Westfalen, und Thomas Fuchs, LL. M. Eur., Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, vor Ort.

Fazit

Ob ein Webseiten-Betreiber nun tatsächlich eine Cookie-Paywall auf seiner Webseite implementieren möchte, muss er für sich selbst entscheiden. Es lässt sich allerdings auch feststellen, dass sie nicht überall sinnvoll ist. Plant ein Webseiten-Betreiber, Cookies, Fingerprinting oder ähnliche Technologien einzusetzen, ist er noch immer auf der sichersten Seite, einen datenschutzkonformen, Dark-Patterns-freien Cookie-Banner auf seiner Seite einzusetzen. Hierbei beraten wir gern. Kontaktieren Sie uns ganz einfach über den von Ihnen bevorzugten Weg.

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