Alle Datenschutz-Dienstleistungen im Überblick
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Unsere Dienstleistungen
Alle Datenschutz-Dienstleistungen
im Überblick
Auftragsverarbeitung
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen externen Dienstleister bedarf es in vielen Fällen eines Auftragsverarbeitungsvertrages. In Ihrer Rolle als Verantwortlicher unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Vertrages bzw. bei der Prüfung der Verträge Ihrer Dienstleister, in der Rolle als Auftragsverarbeiter prüfen wir für Sie einen zugesandten Vertrag bzw. helfen Ihnen, Ihren Kunden den erforderlichen Vertrag samt Anlage zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen zu erstellen.
Leistungspakete
Wir stellen externe Datenschutzbeauftragte, um in Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation diese Anforderung des Datenschutzrechts zu erfüllen, ohne dass Sie zeit- und kostenaufwändig interne Mitarbeiter qualifizieren müssen, die dann noch dazu einen strengen Kündigungsschutz genießen.
Des Weiteren können wir als Datenschutzberater tätig werden, um ein Datenschutz-Management-System (DSMS) aufzubauen und/oder die Datenschutzdokumentation zu erstellen bzw. zu überprüfen. Hierzu gehört auch die Prüfung der IT-Sicherheit, deren Konzeption und Dokumentation.
Auch ist eine Kombination beider Dienstleistungen möglich, um eine vollumfängliche Datenschutzstruktur in Ihrem Unternehmen zu etablieren und aufrecht zu erhalten. Somit betreuen wir Sie von Anfang an und bilden so eine gute Basis für eine langfristige Zusammenarbeit.
verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Alle Geschäftsprozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen in einem Verzeichnis als Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden. Dieses Verzeichnis hilft Ihnen sowie Ihrem Datenschutzbeauftragten die Übersicht über diese Prozesse zu gewinnen bzw. zu behalten und dient gleichzeitig als Nachweis bei einer Anfrage durch die Datenschutzaufsichtsbehörde.
BSI-Sicherheitskonzept
Auf der Grundlage des IT-Grundschutzmodells des BSI führen wir einen Soll-Ist-Vergleich zwischen den im IT-Grundschutz-Katalog empfohlenen und den von Ihnen bereits realisierten Maßnahmen durch. Anhand dieser Analyse erstellen wir für Sie ein Sicherheitskonzept, welches etwaige Sicherheitsdefizite aufzeigt. Zur Behebung dieser Defizite arbeiten wir für Sie einen realisierungsbegleitenden Maßnahmenplan aus und prüfen auf Wunsch dessen Umsetzung.
Inhouse- und Online-Schulungen
Ihre Beschäftigten sollten zu dem Thema Datenschutz geschult bzw. sensibilisiert werden. In dem Zuge sollten die Beschäftigten auch zur Vertraulichkeit verpflichtet werden. Die Schulung kann bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden oder online erfolgen.
Datenschutzaudit
Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
Datenschutzhandbuch
In einem DSMS wird u. a. die Datenschutzleitlinie definiert, woraus sich das sogenannte Datenschutzhandbuch ableitet. Vor allem sind die Datenschutz-Richtlinien bzw. -Arbeitsanweisungen enthalten, die wir mit Ihnen gemeinsam erarbeiten.
Stellung EU-Vertreter
TOM
Um die Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO zu gewährleisten, dokumentieren wir mit Ihnen die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). Dabei kann es sich um allgemein gültige TOM handeln, die auf das ganze Unternehmen anwendbar sind. Daneben können wir auch spezielle TOM erarbeiten, die für Ihre Verarbeitungstätigkeiten im VVT oder im Rahmen einer Auftragsverarbeitung benötigt werden. In Ihrer Rolle als Verantwortlicher unterstützen wir Sie bei der Prüfung der TOM eines Auftragsverarbeiters, in der Rolle als Auftragsverarbeiter erstellen wir für Sie die TOM für einen AVV.
Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
Bei einer Veränderung oder neuen Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollte eine Bewertung vorgenommen werden. Ergibt diese Vorprüfung, dass ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit der Verarbeitung einhergeht oder handelt es sich um eine Tätigkeit aus einer sog. Blacklist, muss eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) durchgeführt werden. Bei der Vorprüfung sowie bei der eigentlichen Folgen- bzw. Risikoabschätzung beraten wir Sie und unterstützen bei der Dokumentation der erarbeiteten Ergebnisse, die oft von Datenschutzaufsichtsbehörden geprüft wird.
Handling von Datenschutzvorfällen (Notfall)
Ein Datenschutzvorfall ist jede Abweichung der rechtmäßigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen führt. Der Prozess zur Meldung eines Datenschutzvorfalls ist zu dokumentieren, da diese nach Bekanntwerden innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu erfolgen hat. Dabei sind wir Ihnen behilflich, genauso wie im Falle des Eintretens eines Vorfalls, ggf. mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts.
Datenschutzhinweise/ informationspflicht
Vor der Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss der Betroffene darüber informiert werden, wer von ihm warum und wozu welche Daten wie lange verarbeitet und welche Rechte ihm in diesem Zusammenhang zustehen. Die Informationspflichten bestehen z.B. bei der Datenverarbeitung auf Ihrer Webseite, Videoüberwachung, Bewerbern, Mitarbeitern oder Kontaktaufnahme. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich.
Aktualisierung der Datenschutzdokumentation nach BDSG a.F.
Seit dem 25.05.2018 gilt sowohl die DSGVO als auch das neue BDSG. Demnach müssen Unternehmen an diese Rechtsgrundlagen angepasste Datenschutz-Dokumentationen aufweisen können. Sollten noch an dem alten BDSG ausgerichtete datenschutzrechtliche Prozesse vorhanden sein, müssen diese aktualisiert werden. Aufgrund vorhandener Expertise auch im alten Datenschutzrecht stehen wir Ihnen auch dabei zur Verfügung.
Bereichsspezifische Einwilligungserklärungen
Wenn eine Verarbeitung ohne vertraglicher oder gesetzlicher Basis stattfindet, muss der Betroffene darüber in einer transparenten Form aufgeklärt werden und dazu einwilligen. Sollten IT-Dienstleistungen für Kinder angeboten werden, sind weitere Punkte bei der Einwilligungserklärung zu beachten. Bei personenbezogenen Daten besonderer Kategorie wie beispielsweise Gesundheitsdaten oder biometrischen Daten und einer fehlenden Rechtsgrundlage ist die Verarbeitung verboten. Daher spielen hier Einwilligungserklärungen eine maßgebliche Rolle. Hier ist auch zu bedenken, dass bei Widerruf der Einwilligung keine weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten stattfinden darf.