Externer Datenschutzbeauftragter
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Externer Datenschutzbeauftragter
Welche Aufgaben und Zuständigkeiten hat ein (externer) Datenschutzbeauftragter? Welche Probleme können bei der Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten auftreten?
Ein Datenschutzbeauftragter muss die folgenden Vorgaben des Art. 39 DSGVO für das Unternehmen oder die Organisation erfüllen, bei dem/der er eingesetzt wird: umfasst ist innerhalb des Unternehmens/der Organisation vor allem die Absprache mit dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter bezüglich deren datenschutzrechtlichen Pflichten, die Kontrolle der Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Normen sowie der Vorgehensweise des Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiters hinsichtlich des Schutzes der betroffenen Personen (hierbei insb. die Zuweisung von Zuständigkeiten, die Sensibilisierung und Schulung der datenverarbeitenden Beschäftigten sowie deren Überprüfung) sowie ggf. Beratung bezüglich der Datenschutz-Folgenabschätzung. Für die Beschäftigten agiert er zudem als Kontaktperson zur Klärung möglicher Fragen aus deren alltäglichen Tätigkeitsfeld im Zusammenhang mit der Einhaltung des Datenschutzes. Nach außen agiert der Datenschutzbeauftragte als Ansprechpartner und Zuständiger für Angelegenheiten mit der Aufsichtsbehörde.
Für interne Datenschutzbeauftragte kommen diese Verpflichtungen zu ihrem tagtäglichen Geschäft hinzu. Die datenschutzrechtliche Qualifizierung des Mitarbeiters ist für Sie als Unternehmer zudem mit großem zeitlichen wie finanziellen Aufwand verbunden. Im allgemeinen Tätigsein fehlt es am Best Practice-Vergleich, da keine Möglichkeit besteht, sich mit Kollegen aus dem Bereich des Datenschutzes auszutauschen. Kommt es aufgrund von Urlaub oder Krankheit des internen DSB zu dessen Ausfall, so besteht während dieses Zeitraumes ein datenschutzrechtliches Risiko für die Einrichtung. Ein verunsicherter DSB kann Projekte auch aus Angst, etwas falsch zu machen, blockieren. In dieser Konstellation kommt es häufig zu Überforderung, die die Datenschutzkonformität ebenfalls gefährden kann. Schließlich genießt der interne DSB sehr weitgehenden Kündigungsschutz.
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Kombination des externen Datenschutzbeauftragten und des Datenschutz-Consultings
Im Rahmen der Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten bieten wir Einrichtungen zudem an, zusätzlich ein Datenschutz-Managementsystem im Rahmen von datenschutzrechtlicher Beratung zu etablieren.