Technischer Datenschutz
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Technischer Datenschutz
Zum Schutz personenbezogener Daten ist der Verantwortliche gesetzlich verpflichtet, die Daten auch durch technische Maßnahmen zu schützen, also für ausreichende IT-Sicherheit zu sorgen. Unzureichende IT-Sicherheitsmaßnahmen können selbst mit einem Bußgeld geahndet werden.
Im technischen Datenschutz wird ausgehend von einer Risikobewertung der Schutzbedarf der personenbezogenen Daten festgestellt. Auf dessen Basis erfolgt die Dokumentation von technischen Maßnahmen. Diese Dokumentation wird durch uns entweder in Form eines Sicherheitskonzeptes auf der Basis von BSI-Grundschutz oder anhand des Standarddatenschutzmodells (SDM) erstellt. Bei geringen Schutzbedarfsanforderungen ist auch eine Kurzdokumentation gemäß der Anforderungen der Art. 32 DSGVO, § 22 Abs. 2 BDSG möglich. Bei hohem oder sehr hohem Schutzbedarf erstellen wir Ihnen auf Wunsch die ergänzende Risikoanalyse.